28. 08. 2012
PILTZ / WOLFF: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken
BERLIN. Zu den Vorschlägen des Bundesinnenministers für eine Reform des Verfassungsschutzes erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht sowie FDP-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss und im Parlamentarischen Kontroll-gremium Hartfrid WOLFF:
Gisela Piltz:
"Die zentralen Forderungen einer Reform des Verfassungsschutzes sind eine bessere parlamentarische Kontrolle, eine sichere rechtliche Grundlage für das V-Leute-Wesen und die Verbesserung der Effizienz durch Zusammenlegung von Landesämtern für Verfassungsschutz sowie die Abschaffung des MAD.
Vorschläge hingegen, die Föderalismus und Trennungsgebot zur Disposition stellen, gehen in die falsche Richtung. Wer an diesen Schrauben dreht, bringt die Sicherheitsarchitektur ins Wanken statt sie zu stärken.
Eine verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetzesänderung, mit der die Länder zu "Hiwis" degradiert werden sollen ist jedenfalls nicht erforderlich. Stattdessen kann eine engere Zusammenarbeit oder Fusion von kleineren Landesämtern Personal und Ressourcen effektiver nutzbar machen. Der Sicherheit ist nicht gedient, wenn Föderalismus mit Behördenegoismus gleichgesetzt wird.
Die datenschutzrechtlichen Aspekte und das Trennungsgebot müssen besonders berücksichtigt werden. Die FDP-Fraktion wird darauf ein besonderes Augenmerk haben. Die vorgelegten Vorschläge zur Stärkung des Datenschutzes gehen nicht weit genug. Die Kontrollbefugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten müssen vollumfänglich zur Geltung gebracht werden."
Hartfrid Wolff:
"Dem Vertrauensverlust der Verfassungsschutzbehörden muss durch eine gründliche Revision der Strukturen entgegengetreten werden. Dabei muss vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst reformiert werden.
Der NSU-Untersuchungsausschuss hat bereits jetzt zutage gebracht, dass der Informationsfluss innerhalb und zwischen den Behörden völlig unzureichend war. Bestehende rechtliche Möglichkeiten der gegenseitigen Zusammenarbeit wurden nicht ausreichend genutzt.
Die Verbesserung der Abläufe, der Kommunikation und eine stärkere Transparenz sind richtige Ziele. Auch Analyse und Auswertung der Informationen müssen erheblich verbessert werden.
Der Einsatz von V-Leuten muss stärker verrechtlicht werden und bundeseinheitlichen Standards genügen. Eine Rechtsgrundlage für Führung und Anwerbung von V-Leuten ist längst überfällig.
Notwendig ist zudem die Abschaffung des MAD, dessen Inlandsaufgaben vom Verfassungsschutz übernommen werden müssen. Dies trägt zu einer effizienteren Struktur der Nachrichtendienste bei.
Die Vorschläge des Bundesinnenministers zur parlamentarischen Kontrolle sind unzureichend. Das parlamentarische Kontrollgremium muss personell wie in den Befugnissen erheblich ausgebaut werden. Der Zugang zu den Akten darf nicht mehr, wie bislang, durch die Dienste eingeschränkt oder torpediert werden."
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
649-Piltz-Wolff-Verfassungsschutz.pdf (2012-08-28, 103.75 KB)